Schach ohne Grenzen Überregionaler Schachverein
Schach ohne GrenzenÜberregionaler Schachverein

             Liga/Spielbetrieb

 

 

 

 

Trotz dieser widrigen Umstände: Schach ohne Grenzen ist in dieser Spielsaison mit zwei Mannschaften am Start!     

 

Auf ÖSB-Ebene in der 2. Bundesliga West! 

Auf Tiroler Ebene in der 1. Klasse. 

 

 
   

 

Covid-19 Bestimmungen Schachsport

 

Beschlossen in der ÖSB Sitzung am 23. September 2020

Gültig bis zur Aufhebung durch Beschluss

 

 

 

Dieses Sicherheitskonzept basiert auf einem ärztlichen Gutachten der Med.-Uni. Wien (Dr. H-P Hutter). Ziel des Sicherheitskonzeptes ist es, den Spielern ein normales Spiel am Brett, zu ermöglichen, bei gleichzeitig hohem Sicherheitsstandard.

 

Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Turnierdirektor bzw. ein durch den Veranstalter zu bestimmender Sicherheitsbeauftragter.

 

 

 

Das ÖSB Sicherheitskonzept gilt verbindlich für alle Veranstaltungen des ÖSB (Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften, Bundesligen).

 

 

 

1) Veranstalter

Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle Auflagen und Verordnungen im Turnierbereich eingehalten werden und die Voraussetzungen für den reibungslosen Ablauf gewährleistet sind. Der ÖSB oder ein Landesverband kann auch einen „Dritten“ als „Ausrichter“ einer Veranstaltung beauftragen.

Veranstalter ist jedenfalls, wer im Turnierfile als solcher angegeben wird. In der Mannschaftsmeisterschaft ist der Heimverein ein Ausrichter in diesem Sinne.

 

Außerhalb des Turnierbereichs gelten die dort üblichen Regeln der Verordnungen (z.B. jene der Gastronomie).

 

Ein Analysebereich gilt als Turnierbereich.

 

2) Erlaubter Personenkreis im Turniersaal

Es dürfen ausschließlich folgende Personen in den Turniersaal.

  1. Turnierorganisation
  2. Schiedsrichter
  3. Offizielle (Vertreter aus Politik und Schachorganisationen)
  4. Hilfspersonal
  5. Dienstleister (erlaubt sind ausschließlich Live-Übertragung und Verkauf von

Essen und Getränken im Turnierbereich)

  1. Spieler und Spielleiter (Mannschaftsführer)
  2. Zuschauer nach Platzbedarf unter Einhaltung des Mindestabstands von 2m.

 

 

 

3) Erfassung von Kontaktdaten

Der Veranstalter muss von all den oben genannten Personen, die Kontaktdaten sammeln. Das betrifft Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer und/oder Mailadresse. Diese Daten sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu löschen. Im Sinne der DSGVO werden diese Daten ausschließlich genutzt um eine mögliche Infektionskette durch Gesundheitsbehörden nachverfolgen zu können.

 

4) Hygiene

Die folgenden Maßnahmen sind strikt einzuhalten.

  1. Maskenpflicht im Spielsaal (auch während der Partie, die Maske darf aber zum Trinken kurz abgenommen werden). 

Jene Personen, welche per Gesetz oder Verordnung vom Tragen einer MNS ausgenommen sind, sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geregelt. Dafür ist dem Veranstalter ein ärztliches Gutachten vorzulegen und die Zustimmung des Veranstalters einzuholen. Als Ersatz ist ein gebogenes Gesichtsvisier zu tragen, welches über die Stirn und bis unter das Kinn reicht.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Personen der Organisation für Durchsagen, Personen der Live-Übertragung, wenn sie entsprechend Abstand halten und Offizielle, wenn sie eine Rede halten.

  1. Begrüßung, etc.

Ein direkter persönlicher Kontakt ist verboten. In diesem Sinne ist das sonst übliche Händeschütteln zu unterlassen und durch eine kontaktlose Geste wie Kopfnicken o.ä. zu ersetzen.

  1. Desinfektion

Vor dem Eintritt in den Spielraum hat sich die Person die Hände mit Desinfektionsmittel zu reinigen.

  1. Krankheitssymptome

Betritt eine Person mit Husten und Schnupfen, den Turnierbereich hat sie diesen ausnahmslos zu verlassen. 

Der Veranstalter hat auch die Möglichkeit beim Eintritt die Temperatur zu messen. Ab einer Körpertemperatur von 37,5° muss die Person den Turnierbereich verlassen.

 

5) Abstandsregeln

  1. Spieler: Der Abstand zwischen zwei genormten Turnierbrettern muss mindestens 80 cm betragen, gemessen von Brettrand zu Brettrand. Der

Abstand zwischen zwei Tischreihen muss mindestens 1,5 Meter betragen.

  1. Turnierorganisation: Die Arbeitsplätze der Turnierorganisation müssen mindestens zwei Meter Abstand zueinander und zu den Spieltischen haben.
  2. Offizielle: Erlaubt sind maximal vier Offizielle gleichzeitig. Sie haben einen Abstand von zwei Metern zu allen anderen Personen einzuhalten.

 

6) Belüftung

Der Spielraum muss die Möglichkeit zur Lüftung haben. Dies kann entweder durch eine ausreichend dimensionierte Lüftungs- und Klimaanlage oder durch Fenster gewährleistet sein. Im letzteren Fall ist empfohlen jede volle Stunde für fünf Minuten zu lüften.

 

7) Eingangsbereich

Der Veranstalter hat im Eingangsbereich darauf zu achten, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen zwei Personen eingehalten wird.

 

8) Spielmaterial

Spieltisch, Sessel Schachuhr und Schachbrett sind nach jedem Spieltag entsprechend mit Desinfektionsmittel (gleich Gastronomie) abzuwischen. Spielfiguren sind nach jedem Spieltag zu desinfizieren (z.B. chemisch mit einer Alkohollösung, UV-Licht).

 

 

Präsident Christian Hursky                                                          Walter Kastner Generalsekretär

Mail: christian.hursky@chess.at                                                  Mail: office@chess.at                

Mobil: +43 699 11616706                                                            Mobil: +43 664 8404804

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