Beschlossen in der ÖSB Sitzung am 23. September 2020
Gültig bis zur Aufhebung durch Beschluss
Dieses Sicherheitskonzept basiert auf einem ärztlichen Gutachten der Med.-Uni. Wien (Dr. H-P Hutter). Ziel des Sicherheitskonzeptes ist es, den Spielern ein normales Spiel am Brett, zu ermöglichen, bei gleichzeitig hohem Sicherheitsstandard.
Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen ist der Turnierdirektor bzw. ein durch den Veranstalter zu bestimmender Sicherheitsbeauftragter.
Das ÖSB Sicherheitskonzept gilt verbindlich für alle Veranstaltungen des ÖSB (Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften, Bundesligen).
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass alle Auflagen und Verordnungen im Turnierbereich eingehalten werden und die Voraussetzungen für den reibungslosen Ablauf gewährleistet sind. Der ÖSB oder ein Landesverband kann auch einen „Dritten“ als „Ausrichter“ einer Veranstaltung beauftragen.
Veranstalter ist jedenfalls, wer im Turnierfile als solcher angegeben wird. In der Mannschaftsmeisterschaft ist der Heimverein ein Ausrichter in diesem Sinne.
Außerhalb des Turnierbereichs gelten die dort üblichen Regeln der Verordnungen (z.B. jene der Gastronomie).
Ein Analysebereich gilt als Turnierbereich.
Es dürfen ausschließlich folgende Personen in den Turniersaal.
Essen und Getränken im Turnierbereich)
Der Veranstalter muss von all den oben genannten Personen, die Kontaktdaten sammeln. Das betrifft Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer und/oder Mailadresse. Diese Daten sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu löschen. Im Sinne der DSGVO werden diese Daten ausschließlich genutzt um eine mögliche Infektionskette durch Gesundheitsbehörden nachverfolgen zu können.
Die folgenden Maßnahmen sind strikt einzuhalten.
Jene Personen, welche per Gesetz oder Verordnung vom Tragen einer MNS ausgenommen sind, sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geregelt. Dafür ist dem Veranstalter ein ärztliches Gutachten vorzulegen und die Zustimmung des Veranstalters einzuholen. Als Ersatz ist ein gebogenes Gesichtsvisier zu tragen, welches über die Stirn und bis unter das Kinn reicht.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind nur Personen der Organisation für Durchsagen, Personen der Live-Übertragung, wenn sie entsprechend Abstand halten und Offizielle, wenn sie eine Rede halten.
Ein direkter persönlicher Kontakt ist verboten. In diesem Sinne ist das sonst übliche Händeschütteln zu unterlassen und durch eine kontaktlose Geste wie Kopfnicken o.ä. zu ersetzen.
Vor dem Eintritt in den Spielraum hat sich die Person die Hände mit Desinfektionsmittel zu reinigen.
Betritt eine Person mit Husten und Schnupfen, den Turnierbereich hat sie diesen ausnahmslos zu verlassen.
Der Veranstalter hat auch die Möglichkeit beim Eintritt die Temperatur zu messen. Ab einer Körpertemperatur von 37,5° muss die Person den Turnierbereich verlassen.
Abstand zwischen zwei Tischreihen muss mindestens 1,5 Meter betragen.
Der Spielraum muss die Möglichkeit zur Lüftung haben. Dies kann entweder durch eine ausreichend dimensionierte Lüftungs- und Klimaanlage oder durch Fenster gewährleistet sein. Im letzteren Fall ist empfohlen jede volle Stunde für fünf Minuten zu lüften.
Der Veranstalter hat im Eingangsbereich darauf zu achten, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen zwei Personen eingehalten wird.
Spieltisch, Sessel Schachuhr und Schachbrett sind nach jedem Spieltag entsprechend mit Desinfektionsmittel (gleich Gastronomie) abzuwischen. Spielfiguren sind nach jedem Spieltag zu desinfizieren (z.B. chemisch mit einer Alkohollösung, UV-Licht).
Präsident Christian Hursky Walter Kastner Generalsekretär
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